Nachhaltigkeit
Verantwortung beginnt nicht morgen, sondern heute.
Nachhaltigkeit leben wir als Familienunternehmen täglich – im Umgang miteinander, mit unseren Kundinnen und Kunden und durch unsere vielfältigen gesellschaftlichen Engagements.

Nachhaltig denken –
verantwortungsvoll handeln
Grundsätze, Kodex und Beschwerdewege
Im Bekenntnis zu den internationalen Leitprinzipien und in Übereinstimmung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab dem 1. Januar 2024, unterzieht sich die ARAG einer klaren Verpflichtung zur Achtung und Bewahrung der Menschenrechte. Unsere umfassende Grundsatzerklärung, die detailliert unsere Position zu diesem wichtigen Anliegen reflektiert, ist unter nachstehendem PDF verfügbar.
Download Grundsatzerklärung (182.6 kB)
Die ARAG SE, als größtes deutsches Familienunternehmen in der Versicherungsbranche und weltweit führender Anbieter von Rechtsschutzversicherungen, steht vor diversen Anforderungen und Herausforderungen. Die unternehmerischen Prinzipien der Ethik, Integrität und Gesetzestreue bilden den Leitfaden für das Handeln der ARAG. Diese Werte werden ebenfalls von den Geschäftspartnern erwartet.
Download Verhaltenskodex (132.3 kB)Im Rahmen des LkSG obliegt es der ARAG, unternehmerische Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die sich auf die Überprüfung von menschenrechtlichen sowie umweltbezogenen Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich oder bei ihren Zulieferern beziehen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung entsprechend hat die ARAG ein effektives Beschwerdeverfahren eingeführt. Hierüber können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen menschenrechts- sowie umweltbezogener Pflichten konstruktiv eingebracht werden.
Die unter nachstehendem PDF verfügbare Verfahrensordnung informiert über die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens, den Zugang zum Verfahren sowie die Erreichbarkeit des Beschwerdekanals. Weiterhin wird aufgezeigt, wie die ARAG das Beschwerdeverfahren durchführt.
Download Verfahrensordnung (233.9 kB)Bitte folgen Sie diesem Link, um Ihre Beschwerde einzureichen.
Nachhaltigkeitsberichte
Hinweis zum Datenaustausch im Zusammenhang mit der Taxonomie-Verordnung
Der Nachhaltigkeitsbericht der ARAG beinhaltet Angaben der EU-Taxonomie-Verordnung. Im Zusammenhang mit der Erfüllung bestimmter technischer Bewertungskriterien dieser Verordnung teilt die ARAG unentgeltlich Schadendaten zu klimabedingten Risiken mit Behörden und berechtigten Dritten, sofern diese Daten nachweislich für Analysen zur Verbesserung der Anpassung der Gesellschaft an den Klimawandel genutzt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden ausschließlich aggregierte Daten ohne Personenbezug übermittelt.
Anfragen hierzu senden Sie bitte an










