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28.02.2023

Von Hate Speech betroffen können Justizangehörige aller Berufsgruppen sein. Im Bedarfsfall können Betroffene sich jetzt an die neu geschaffene Stelle im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg wenden, die einzelfallbezogen über die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten informiert und bedarfsgerecht unterstützt, etwa bei der Stellung von Löschanträgen in den sozialen Netzwerken.

Der Ton in den sozialen Medien wird immer rauer. Eine verrohrte und respektlose Kommunikation macht auch gegenüber der Justiz nicht halt. Justizangehörige aller Berufsgruppen, darunter Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Servicemitarbeitende, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie Bedienstete im Justizvollzug, sind zunehmend Anfeindungen, mitunter sogar Angriffen, ausgesetzt. Im Internet, in den sozialen Medien oder auf eigens geschaffenen Internetseiten kommt es zu Anfeindungen, die über Unmutsbekundungen in der Sache deutlich hinausgehen (sog. Hate Speech).

Im Bedarfsfall können Betroffene sich jetzt an die neu geschaffene Stelle wenden, die einzelfallbezogen über die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten informiert und bedarfsgerecht unterstützt, etwa bei der Stellung von Löschanträgen in den sozialen Netzwerken oder bei der Entfernung rechtswidriger Inhalte aus dem Index von Internet-Suchmaschinen.

Justizministerin Marion Gentges: „Heute hat die neu geschaffene Anlaufstelle bei Hassangriffen gegen Justizangehörige im Ministerium der Justiz und für Migration offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss strafbaren Hass im Netz konsequent bekämpfen und sich als Ministerium auch schützend vor alle Angehörigen der Justiz stellen. Wir setzen damit eine Maßnahme unseres Koalitionsvertrags um. Hass und Hetze dürfen weder gegenüber den Beschäftigten in unserer Justiz noch generell in unserer Gesellschaft einen Platz haben und müssen konsequent verfolgt werden.“

Darüber hinaus können weitere Hilfsangebote, insbesondere Fortbildungen, Einzelcoachings oder im Extremfall eine polizeiliche Krisenberatung vermittelt werden. Ein eigens erarbeiteter Handlungsleitfaden informiert über die Unterstützungsleistungen der Anlaufstelle und gibt im Hinblick auf die üblicherweise vorkommenden Fallkonstellationen rechtliche und praktische Hilfestellungen.

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