Mobbing am Arbeitsplatz: Wenn Ausgrenzung digital weitergeht
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem: Jede dritte arbeitende Person in Deutschland hat laut einer aktuellen Umfrage bereits Diskriminierung erlebt – Frauen sind besonders häufig betroffen.
Mobbing bedeutet gezielte, systematische Schikane über einen längeren Zeitraum, oft mit dem Ziel, jemanden auszugrenzen. Dabei endet das Mobbing längst nicht mehr an der Bürotür: Über soziale Netzwerke, Messenger oder E-Mails setzt sich die Ausgrenzung digital fort – ein fließender Übergang zum Cybermobbing.
Digitale Angriffe können besonders belastend sein, da sie Betroffene auch in ihrer Freizeit erreichen und häufig schwer nachweisbar sind. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln. Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte der ARAG, empfiehlt Betroffenen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, um Vorfälle systematisch zu dokumentieren. Auch das sachliche Ansprechen des Verhaltens sowie das Einbeziehen Dritter – etwa des Betriebsrats oder externer Beratungsstellen – sind wichtige Schritte. Eine professionelle Mediation kann helfen, Konflikte aufzuarbeiten und Lösungen zu finden – sowohl bei analogem als auch bei digitalem Mobbing.
Was Betroffene tun können – und was Arbeitgeber tun müssen
Rechtlich greifen unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitsrecht und das Persönlichkeitsrecht. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Mobbing zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen – bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Verursachenden.