Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

06.10.2025

Eine Beleidigung auf YouTube führte dazu, dass die Plattform die Identität des anonymen Verfassers offenlegen musste. Ein wichtiges Signal im Kampf gegen Hass im Netz.

Social-Media-Plattformen wie YouTube sind verpflichtet, die Identität eines anonymen Nutzers preiszugeben, wenn dieser eine andere Person beleidigt. In dem konkreten Fall hatte ein anonymer Nutzer eine Frau in einem YouTube-Video als „dunklen Parasit“ bezeichnet – eine Äußerung die vom Gericht als strafbare Beleidigung eingestuft wurde. Die betroffene Frau forderte daraufhin die Herausgabe des Namens und der Adresse des Verfassers. Mit Erfolg: YouTube musste trotz anfänglicher Weigerung die geforderten Informationen zur Verfügung stellen.

Es reicht in diesem Punkt, dass eine Beleidigung vorliegt, die im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes als rechtswidrig eingestuft wird. Eine besonders schwere Rechtsverletzung muss nicht nachgewiesen werden. Dieses Urteil (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 14 W 61/22 Wx) verdeutlicht, dass auch anonyme Hasskommentare im Netz nicht unbehelligt bleiben.

Unsere Quelle: Zum Weiterlesen...

 

Alle Meldungen im Überblick

Hier finden Sie alle Pressemitteilungen der ARAG in der Übersicht.

Der ARAG Konzern

Alles rund um Deutschlands größtes Versicherungsunternehmen in Familienbesitz.

ARAG Newsroom

Alle Kanäle, alle Meldungen, alles auf einen Blick.