Urteil stärkt Schutz vor digitaler Hetze

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum – das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu einer Beleidigung auf YouTube.

Eine Beleidigung auf YouTube führte dazu, dass die Plattform die Identität des anonymen Verfassers offenlegen musste. Ein wichtiges Signal im Kampf gegen Hass im Netz.

Social-Media-Plattformen wie YouTube sind verpflichtet, die Identität eines anonymen Nutzers preiszugeben, wenn dieser eine andere Person beleidigt. In dem konkreten Fall hatte ein anonymer Nutzer eine Frau in einem YouTube-Video als „dunklen Parasit“ bezeichnet – eine Äußerung die vom Gericht als strafbare Beleidigung eingestuft wurde. Die betroffene Frau forderte daraufhin die Herausgabe des Namens und der Adresse des Verfassers. Mit Erfolg: YouTube musste trotz anfänglicher Weigerung die geforderten Informationen zur Verfügung stellen.

Es reicht in diesem Punkt, dass eine Beleidigung vorliegt, die im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes als rechtswidrig eingestuft wird. Eine besonders schwere Rechtsverletzung muss nicht nachgewiesen werden. Dieses Urteil (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 14 W 61/22 Wx) verdeutlicht, dass auch anonyme Hasskommentare im Netz nicht unbehelligt bleiben.

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