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04.08.2025

Wer nach dem Tod eines Angehörigen auf dessen digitale Konten zugreifen möchte, stand bislang häufig vor großen Hürden. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun entschieden, dass Erben vollen Zugriff auf den Instagram-Account Verstorbener erhalten können. Grundlage der Entscheidung war der Fall der Witwe von Alphonso Williams, dem Gewinner der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ von 2017.

Das Unternehmen Meta Platforms hatte den Account ihres verstorbenen Mannes in den sogenannten „Gedenkzustand“ versetzt und damit den Login gesperrt. Während das Landgericht ihr zunächst nur Leserechte zusprach, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass sie uneingeschränkten Zugriff auf den Account erhält — inklusive aktiver Nutzung.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Meta lediglich technische Dienstleistungen erbringe und kein persönliches Vertrauensverhältnis bestehe, das einer Vererbung des Accounts im Wege stehen könnte. Die Revision wurde zugelassen (Az.: 13 U 116/23).

Bedeutung für Nutzerinnen und Nutzer von Social Media

Dieses Urteil unterstreicht, wie relevant digitale Konten im heutigen Alltag geworden sind – und wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit Fragen des digitalen Nachlasses auseinanderzusetzen. Die Entscheidung des OLG Oldenburg erweitert den rechtlichen Rahmen: Erben können nicht nur Einblick in ein geerbtes Social Media Profil erhalten, sondern dieses auch aktiv weiterführen.

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