Strafen

Welche Strafen gibt es bei Cybermobbing?

Es ist möglich, Cybermobber zu verklagen. Zögern Sie nicht, entschlossen zu handeln, besonders wenn Kinder und Jugendliche gemobbt werden.

Frau in blauem Kleid und Schal steht an einem Tisch in einem Atelier

Je nach Ausmaß der Vorkommnisse sind einige Delikte strafbar und können zivilrechtlich verfolgt werden. Zwar ist die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ein wichtiges und verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, aber wenn die persönliche Ehre stark angegriffen wird, kann man klagen.

Wie kann man rechtlich gegen Cybermobbing vorgehen?

In Fällen von Cybermobbing ist eine aktive Strafverfolgung möglich. Man kann Cybermobber verklagen. Ein Zivilgericht kann beispielsweise in ernsten Fällen einstweilige Verfügungen erlassen.

Im Strafgesetzbuch stehen einige Gesetze, die bei Cybermobbing zur Anwendung kommen können.

  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 186 Strafgesetzbuch: Üble Nachrede
  • § 187 Strafgesetzbuch: Verleumdung
  • § 238 Strafgesetzbuch: Nachstellung
  • § 240 & § 241 Strafgesetzbuch: Nötigung & Bedrohung

Besteht Verdacht auf eine Straftat, zum Beispiel eine Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, muss die Polizei Ermittlungen aufnehmen, auch wenn der Täter anonym ist.

Auch hat jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Niemand muss es hinnehmen, dass Bilder oder Videos ungefragt auf Facebook und Co. gepostet werden. Hiergegen kann man mit Zivilklagen und Strafanzeigen vorgehen.

Wird eine Identität gestohlen, können Betroffene mutmaßliche Täter wegen Betrugs und Identitätsdiebstahls anzeigen.

Zum ARAG Internet-Rechtsschutz

Gibt es ein Gesetz gegen Cybermobbing?

Seit 2017 gilt das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches eigentlich ein wichtigen Schritt zur Bekämpfung von strafbaren Äußerungen und Cybermobbing sein sollte.

Wir sind der Meinung, dass das NetzDG zu wenig für den Schutz der Persönlichkeitsrechte tut und haben deshalb gemeinsam mit der Universität Passau einen Alternativvorschlag entwickelt.

Alles zum NetzDG und unserer Gesetzesalternative

Wer sind die Täter beim Cybermobbing?

Die Täter sind meistens Mitschüler oder Arbeitskollegen und agieren häufig anonym unter der Verwendung von Nicknames.

Oft bleibt das Verhalten des Mobbenden unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, wie es etwa bei sozialer Ausgrenzung der Fall ist.

Medienkompetenz durch digitale Bildung

Grundlage für ein gutes Miteinander in der digitalen Welt ist selbstverständlich auch eine ausgeprägte Medienkompetenz. Denn nur durch einen verantwortungsbewussten und kritische Umgang mit den neuen Medien kann Cybermobbing vorgebeugt werden.
Daher hilft die ARAG seit Ende 2017 zusammen mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung 40 Ganztagsschulen in vier länderübergreifenden schulischen Netzwerken bei der Entwicklung von digitaler Bildung.

Damit unsere Texte leichter zu lesen sind, verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Unterscheidung.