
Cybermobbing nach Olympia-Auftritt
Französisches Gericht setzt klares Zeichen gegen digitale Hetze.
01.04.2025
Nach der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris 2024 sah sich der künstlerische Leiter der Inszenierung, Thomas Jolly, einer Welle von Hasskommentaren im Netz ausgesetzt. Der Grund: Seine künstlerische Interpretation, unter anderem mit queeren Elementen und einer Neuinszenierung des "Letzten Abendmahls", stieß bei einigen auf massive Ablehnung – begleitet von homophoben, rassistischen und sexistischen Kommentaren.
Ein Jahr später hat nun ein französisches Gericht sieben der Verfasser solcher Hassbotschaften verurteilt. Die Strafen: Geldbußen und verpflichtende Teilnahmen an Anti-Hass-Schulungen. Das Gericht machte deutlich: Auch im digitalen Raum gilt die Menschenwürde – und wer sie verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Der Fall ist ein klares Signal: Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt. Wer im Netz beleidigt, diskriminiert oder diffamiert, kann zur Verantwortung gezogen werden. Besonders für junge Menschen ist das ein wichtiger Lerneffekt. Denn viele erleben im Alltag ähnliche Grenzverletzungen – ob in sozialen Netzwerken, Gruppen-Chats oder Kommentaren unter Videos und Posts.
Zugleich macht der Fall Mut, sich zur Wehr zu setzen. Ob mit Unterstützung von Beratungsstellen, durch Anzeige oder durch Zivilcourage im Netz: Niemand muss digitalen Hass einfach hinnehmen.