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08.03.2022

Am internationalen Frauentag hat die EU-Kommission ein europaweites Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgeschlagen. Nach Ansicht der EU-Kommission müssen Frauen in Europa deutlich besser vor Vergewaltigung und Belästigung geschützt werden.

Die EU-Kommission hat am 8. März eine Richtlinie vorgeschlagen, mit der europäische Mindeststandards zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen geschaffen werden sollen. Vergewaltigung auf Grundlage fehlender Einwilligung, Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sowie Cyber-Gewalt sollen in den 27 Mitgliedsstaaten unter Strafe gestellt werden. Hervorzuheben ist, dass die vorgeschlagene Richtlinie erstmalig klare Vorgaben für Cyber-Gewalt enthält. Dazu gehört die Verbreitung intimer Fotos ohne Einverständnis, Cyber-Mobbing sowie der Aufruf zu Hass und Hetze im Netz.

Ich möchte eine Gesellschaft, in der Gewalt gegen Frauen verhindert, verurteilt und verfolgt wird, wenn sie geschieht. Es ist an der Zeit, für Gerechtigkeit und Gleichheit zu sorgen.

Zitat: Ursula von der Leyen, EU-Kommissionschefin

Die Richtlinie sieht zudem vor, den Opfern einen verbesserten Zugang zur Justiz zu ermöglichen sowie zentrale Anlaufstellen in den Mitgliedsstaaten einzurichten, die ganzjährig und rund um die Uhr zur Verfügung stehen, um Gewaltopfern die notwendige (juristische) Beratung und Unterstützung zu bieten. Des Weiteren soll für Opfer die Möglichkeit bestehen, in Strafverfahren Entschädigungen zu verlangen, wie etwa Gesundheitskosten, Einkommensverluste oder psychische Schäden durch die Gewalt. Vorgesehen ist auch die gezielte Unterstützung für Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen bzw. gefährdete Gruppen, z.B. für Frauen, die vor bewaffneten Konflikten fliehen.

Auch hinsichtlich der Gefängnis-Höchststrafen gibt es genaue Vorstellungen: bei Vergewaltigung mindestens acht Jahre, bei weiblicher Genitalverstümmelung fünf, bei Cyber-Stalking zwei Jahre. Für das Verbreiten von intimen Aufnahmen gegen den Willen des Opfers sind Gefängnisstrafen von mindestens einem Jahr vorgesehen.

Der von der EU-Kommission unterbreitete Gesetzesvorschlag wird in einem nächsten Schritt vom Europäischen Rat sowie vom Europäischen Parlament abgestimmt. Sobald die Verordnung beschlossen ist, haben die 27 Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen.

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