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02.02.2022

Die Politikerin Renate Künast hat im Kampf gegen Hasskommentare im Internet einen wichtigen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt.

Im Kampf gegen hetzerische Hasskommentare auf der Social-Media-Plattform Facebook hat die Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg errungen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben nun entschieden, dass Facebook die Nutzerdaten der Verfasser von Hassbotschaften an die Politikerin weiterleiten muss und hob damit Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte aus den Jahren 2019 und 2020 auf. Die Berliner Urteile verletzten demnach Künast in ihren allgemeinen Persönlichkeitsrechten.

Mit ihrer Klage wollte die Grünen-Politikerin erreichen, dass Facebook zur Weitergabe von personenbezogenen Daten von Nutzern verpflichtet wird, die sie auf der Social-Media-Plattform beleidigt hatten. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Hasskommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes revolutioniert somit die Rechtslage zu Hassbotschaften im Internet.

Mit der Herausgabe der Nutzerdaten wird Künast nun zivilrechtlich gegen die Verfasser der Hassbotschaften vorgehen können.

Renate Künast via Twitter

Ein guter Tag für die #Demokratie. Das #BVerfG schützt die Persönlichkeitsrechte derer, die sich engagieren. ... “ #Hatespeech Danke @HateAid

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