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09.01.2022

Studie: Gesetz gegen Hass im Netz zeigt Wirkung

Eine aktuelle Studie des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) belegt die Wirkung des seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das auf die Bekämpfung von Hasskriminalität in Sozialen Medien zielt.

Seit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) sind Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden und strafbare Inhalte innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Zudem besteht die Verpflichtung der Einführung eines wirksamen Beschwerdemanagements und der regelmäßigen Veröffentlichung von Berichten über den Umgang mit Beschwerden rechtswidriger Inhalte. Sollten Betreiber sozialer Netzwerke dieser Pflicht nicht nachkommen, können Bußgelder in Höhe von mehreren Millionen Euro drohen.

Die Studie des ZEW hat nun belegt, dass das im Jahr 2017 eingeführte Gesetz seine Wirkung zeigt und Hasskriminalität im Internet messbar zurückgegangen ist. Die Forscherinnen Raphaela Andres und Olga Slivko haben am Beispiel des Kurznachrichtendienstes Twitter nachgewiesen, dass Anzahl und Intensität der Hass-Tweets durch das NetzDG verringert werden konnten. Demnach wurden auch weniger Hasskommentare retweetet und geliked, sodass laut Studie die Anzahl von Hasskommentaren um durchschnittlich 10 Prozent gesenkt werden konnten.

Die Untersuchung zeigt deutlich die Überlegenheit einer gesetzlichen Regelung zur Reduzierung von Hassbotschaften im Netz gegenüber der reinen Selbstverpflichtung von Anbietern sozialer Netzwerke. Bedeutsam wird dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Worten des Hasses immer öfter Taten folgen und sogar zu extremen Ausschreitungen wie etwa der am US-Capitol vor einem Jahr führen können. In der EU wie auch in anderen Staaten wird derzeit über vergleichbare Gesetze nach deutschem Vorbild diskutiert. Um dabei möglichst effektive Maßnahmen zu wählen, sollten die Wirkungen gründlich analysiert werden.

Raphaela Andres
Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“ und Studienautorin

Ungeachtet des Nutzens der deutschen Regelung lässt sich diskutieren, wie diese noch effizienter gestaltet sein könnte. Eine Möglichkeit für die weitere Eindämmung von Hassbotschaften wäre etwa ein vereinfachtes Beschwerdeverfahren für Nutzer. Derzeit müssen diese selbst die genaue Straftat benennen und dabei unterschreiben, dass eine falsche Beschuldigung eine Verletzung der Plattformregelungen darstellt. Eine Meldung von Hassnachrichten wird damit für den Nutzer zum Risiko und damit zum Hindernis einer effizienteren Hassbekämpfung im Netz.

Olga Slivko
Mitautorin der Studie / Erasmus Universität in Rotterdam

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