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ARAG Recht schnell
06.08.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluron-Behandlungen unzulässig
Wer für Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron-Spritzen wirbt, darf dabei keine Vorher-Nachher-Bilder verwenden. Das verstößt laut ARAG Experten gegen das Heilmittelwerbegesetz. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich auch bei Hyaluron-Injektionen um „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“, da mit einem Instrument – in der Regel einer Spritze – in den Körper eingegriffen und die äußere Form verändert wird. Für solche Eingriffe ist Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen gesetzlich verboten, wenn sie medizinisch nicht notwendig sind (Az.: I ZR 170/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.