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ARAG Recht schnell
02.07.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Wenn die Sicherheitskontrolle zu lange dauert
Wer weniger als zwei Stunden vor Abflug am Flughafen erscheint, kann keine Entschädigung verlangen, wenn er wegen Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle den Flug verpasst. Für eine Entschädigung sei entscheidend, ob ein Passagier die empfohlenen Zeitfenster vor Abflug einhalte und sich rechtzeitig zur Sicherheitskontrolle einfinde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Koblenz (Az.: 1 O 114/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Koblenz.