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ARAG Recht schnell
21.05.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Vermieterin muss im Zweifel den Strom zahlen
In einer Mehrzimmerwohnung mit nur einem Energiezähler ist die Vermieterin Vertragspartnerin des Energielieferanten – nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ohne schriftlichen Vertrag. Nach Ansicht der Richter hat in einem derartigen Fall die Vermieterin bewusst verhindert, dass der Verbrauch den Mietern zugeordnet werden könne (Az.: VIII ZR 300/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.