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21.01.2026

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Unzulässige Cookies
Wer Cookies auf einer Website platziert, wird rechtlich als Anbieter eingestuft und haftet für fehlende Einwilligungs-Abfragen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. Auch ein Drittunternehmen, das Cookies integriert, hafte, wenn der Betreiber der jeweiligen Website AGB-widrig keine Einwilligung der Endnutzerinnen und -nutzer abfrage. Einem betroffenen Nutzer sprach das Gericht daher einen Schadensersatzanspruch von 100 Euro zu (Az.: 6 U 81/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.