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01.10.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Trickbetrug ist keine außergewöhnliche Belastung
Vermögensverluste aus einem Trickbetrug sind nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Finanzgericht Münster. Die Klägerin im Verfahren, eine 77-jährige Frau, war Opfer eines Telefonbetrugs geworden. Doch sie hätte in der Situation eben anders reagieren müssen, meinte das Gericht (AZ: 1 K 360/25 E).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des FG Münster.