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30.07.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Tatsächlicher Schaden ist entscheidend
Unfallgeschädigte können nach ständiger Rechtsprechung die tatsächlichen Reparaturkosten ersetzt verlangen, wenn diese nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert ihres Fahrzeugs liegen. Das ändert sich nicht dadurch, dass ein vorgerichtliches Gutachten fälschlicherweise von einem höheren Schaden ausgeht. Für die 130 Prozent-Grenze sind im Zweifel die nachträglich gerichtlich festgestellten Kosten der unfallbedingten Schäden maßgeblich, meint laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Saarbrücken (3 U 68/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Saarbrücken.