07.05.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Straftat: Blitzer umstoßen
Wer einen „Blitzer“ umstößt, um Geschwindigkeitsmessungen zu verhindern, macht sich strafbar – auch wenn das Gerät dabei nicht beschädigt wird. Laut Auskunft der ARAG Experten genügt es laut dem Oberlandesgericht Hamm, wenn die Anlage vorübergehend lahmgelegt wird (Az.: 4 ORs 25/25 OLG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm.