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17.09.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Stempel statt Unterschrift
Über Jahre hinweg stellte ein Arzt Sprechstundenbedarfsverordnungen aus, ohne diese persönlich zu unterzeichnen. Mit einer solchen Verordnung erhalten Ärzte Materialien, die sie in ihrer Praxis für Patienten nutzen, auf Kosten der Krankenkasse. Stattdessen kam ein Unterschriftenstempel zum Einsatz. Nach Auskunft der ARAG Experten muss der Mediziner nach einem Urteil des Bundessozialgerichts der Krankenkasse nun 490.000 Euro zurückzahlen. Die Summe entspricht der Summe der Verordnungen, die er in diesem Zeitraum nicht persönlich unterschrieben hatte (Az.: B 6 KA 9/24 R).
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