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10.12.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Skitour kein Arbeitsunfall
Ein Geschäftsführer war als einziger Mitarbeiter seiner Firma von einem anderen Unternehmen zu vier Tagen in Österreich eingeladen worden. Das Programm mit dem Namen "Skitour 2023" sah „ein paar erholsame Tage" vor. Die an drei Vormittagen vorgesehenen Fachvorträge fielen allesamt aus. Alle Teilnehmer gestalteten daraufhin auch ihre Vormittage in unterschiedlichen Gruppen eigenständig. Der Geschäftsführer schloss sich einer Skigruppe an, wobei es während einer Abfahrt zum Unfall kam, bei dem er sich eine Beinfraktur zuzog. Die Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall scheiterte. Laut ARAG Experten sah das Sozialgericht Hannover zum Unfallzeitpunkt keine Erfüllung einer arbeitsbezogenen Pflicht (Az.: S 22U203/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Hannover.