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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Sitz vom Treppenlift zu hoch
Eine kranke Frau konnte ihren Treppenlift kaum nutzen, weil dessen Sitz für sie zu hoch war. Das einbauende Unternehmen wurde zum Rückbau verpflichtet, da es bei der Planung nicht nur die baulichen Gegebenheiten, sondern auch die individuellen Maße der Nutzerin hätte einbeziehen müssen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 19 U 153/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Karlsruhe.

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