
- Startseite
- DFL muss für Polizeikosten zahlen
- Reisepreisminderung wegen fehlendem Gepäck
ARAG Recht schnell
12.02.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Reisepreisminderung wegen fehlendem Gepäck
Wird bei einer Pauschalreise das Gepäck beim Hinflug zu spät ausgeliefert und steht es deswegen bei der Reise – in diesem Fall eine Arktiskreuzfahrt – nicht zur Verfügung, so liegt ein Reisemangel vor. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts München II, wonach dies zur Minderung des Reisepreises berechtigt (Az.: 14 O 2061/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG München II.