12.02.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Reisepreisminderung wegen fehlendem Gepäck
Wird bei einer Pauschalreise das Gepäck beim Hinflug zu spät ausgeliefert und steht es deswegen bei der Reise – in diesem Fall eine Arktiskreuzfahrt – nicht zur Verfügung, so liegt ein Reisemangel vor. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts München II, wonach dies zur Minderung des Reisepreises berechtigt (Az.: 14 O 2061/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG München II.