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Nur ein Minijob kann pauschal versichert werden
Ist ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung geringfügig beschäftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, voll versicherungspflichtig. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, in dem auch betont wird, dass der Arbeitgeber für die richtige Meldung verantwortlich ist (Az.: L 8 BA 194/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG NRW.

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