07.05.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Notwegerecht beinhaltet auch Parken
Wenn man ein von der Straße abgeschnittenes Grundstück hat, erlaubt das Notwegrecht, das eigene Auto auf das Grundstück zu fahren. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der entschied, dass das Auto dann auch auf dem Grundstück geparkt werden darf (Az.: V ZR 79/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.