ARAG Recht schnell

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt
Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG München.

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