24.09.2025
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
Nicht rechtzeitig am Flughafen
Ist man nicht rechtzeitig am Flughafen und verpasst deswegen einen Flug, kann man auf den Stornokosten sitzen bleiben. In einem konkreten Fall hatte der Reiseveranstalter darauf hingewiesen, dass Reisende für Reisen ins nichteuropäische Ausland drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen sollen. Aufgrund von Zugausfällen, einer Verspätung und einem verpassten Anschlusszug erreichte ein Paar den Flughafen mit einer so großen Verspätung, dass es nicht mehr für seinen Flug einchecken konnte. Die Klage des Ehepaares auf die Rückzahlung der Hälfte des Reisepreises wies das Landgericht Koblenz laut ARAG Experten ab, da die Anreiseplanung des Ehepaares – auch ohne Zugausfälle – knapp kalkuliert und daher grob fahrlässig war (Az.: 16 O 43/24).
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