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26.02.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Mofa-Kennzeichen werden ab 1. März grün
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es ab 1. März neue grüne Versicherungskennzeichen gibt. Sie müssen an Mofas und Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (km/h) sowie E-Rollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen montiert sein. Auch Elektrofahrräder, die mit Tretunterstützung schneller als 25 km/h oder mit Motorunterstützung mehr als sechs km/h fahren, benötigen ein Versicherungskennzeichen. Wer den Austausch verpasst und mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und den Versicherungsschutz. Erhältlich sind die Kennzeichen laut ARAG Experten ausschließlich bei Versicherungen.