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Mitminderung nach selbstverschuldetem Wohnungsbrand
Ein angetrunkener Mieter gönnt sich Pommes als Mitternachtssnack – und stellt den Topf mit heißem Fett zurück auf die noch angeschaltete Herdplatte. Dies hat einen Wohnungsbrand zur Folge, der die Wohnung unbewohnbar macht. Trotzdem kann der Mieter laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Würzburg die Miete mindern, da ein Augenblicksversagen vorliege (Az.: 44 S 119/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Würzburg.

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