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09.07.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Kündigungsbutton immer Pflicht
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen – auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks "jetzt kündigen" kann, hält der Bundesgerichtshof nach Auskunft der ARAG Experten für unzulässig (Az.: I ZR 161/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.