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10.09.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Kreuzfahrt zu laut
Dass von Kreuzfahrtschiffen ein gewisser Geräuschpegel ausgeht, ist bekannt. Wenn es jedoch zu laut wird, kann eine Minderung des Reisepreises gerechtfertigt sein. Zwei Passagiere, deren Kabine direkt neben den Schiffsgeneratoren lag, bekamen laut ARAG Experten für Nächte, in denen das Schiff fuhr, vom Amtsgericht Berlin-Schöneberg 20 Prozent Reisepreisminderung zugesprochen (Az.: 2 C 128/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Berlin-Schöneberg.