
- Startseite
- DFL muss für Polizeikosten zahlen
- Keine Laubrente – trotz verlaubtem Pool
ARAG Recht schnell
02.10.2024
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Keine Laubrente – trotz verlaubtem Pool
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf eine monatliche Laubrente, selbst wenn die Bäume des Nachbarn den Reinigungsaufwand für seinen Pool erhöhen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, welche die zumutbare Beeinträchtigung durch Naturgegebenheiten berücksichtigt (Az.: 19 U 67/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.