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11.09.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Keine Bilder oder Aufkleber auf dem Testament
Ein letzter Wille, der eigenhändig verfasst wurde, darf weder aus Bildern, Symbolen oder maschinengeschriebenen Adressaufklebern bestehen. Laut ARAG Experten lehnte das Oberlandesgericht München es ab, einen Erbschein auf der Grundlage einer kryptischen Erklärung auf einem Briefumschlag zu erteilen (Az.: 33 Wx 329/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München.