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Kein Wald ohne Bäume
ARAG Experten verweisen auf einen Fall, bei dem das Oberlandesgericht Zweibrücken darüber zu entscheiden hatte, wann ein "Wald" im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) in Brand gesetzt wurde. Das Ergebnis: Ein Wald muss aus Bäumen bestehen – auch bei einem Brandstiftungsdelikt. Für eine vollendete Brandstiftung im Sinne des Paragrafen über die Inbrandsetzung fremder Wälder (Paragraf 306 Absatz 1 Nr. 5 StGB) reicht es nicht aus, wenn nur Sträucher und ähnliche Pflanzen Feuer gefangen haben (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Zweibrücken.

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