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21.05.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Kein Versicherungsschutz beim Blumenpflücken
Für ein Referat über Korbblütler wollte ein Schüler einen Sonnenblume mitbringen. Vor der Schule fuhr er deshalb mit seinem Moped zu einem Feld – und verunfallte. Vor Gericht musste nun geklärt werden, ob hier der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift, was nach Auskunft der ARAG Experten nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt letztendlich verneint wurde, da kein direkter Schulweg vorlag (Az.: L 6 U 36/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt.