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Kein Bleiberecht nach Trennung
Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, in diesen vier Wänden wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung gescheitert ist. So hat es laut ARAG Experten das Landgericht Kempten entschieden; das Oberlandesgericht München hat jetzt die Berufung verworfen (Az.: 14 U 4036/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München.

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