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05.03.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Kaputter Koffer muss unverzüglich gemeldet werden
Ein Mann meldet nach einer Flugreise Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen an, weil sein Koffer beschädigt und einiges daraus gestohlen wurde – eine Woche nach Entdeckung. Zu spät, wie laut ARAG Experten das Landgericht Saarbrücken fand, denn Gepäckschäden seien unverzüglich anzuzeigen (Az.: 13 S 70/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Saarbrücken.