ARAG Recht schnell

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall werden
Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt den Sturz als Arbeitsunfall an, da das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgte (Az.: L 6 U 45/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LSG Sachsen-Anhalt.

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