08.10.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Kaffeeholen als Arbeitsunfall
Beim Kaffeeholen im Sozialraum ihres Arbeitgebers rutscht eine Angestellte auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches das Unfallereignis als Arbeitsunfall anerkannt hat (Az.: B 2 U 11/23 R).
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