ARAG Recht schnell

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Kaffeeholen als Arbeitsunfall
Beim Kaffeeholen im Sozialraum ihres Arbeitgebers rutscht eine Angestellte auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches das Unfallereignis als Arbeitsunfall anerkannt hat (Az.: B 2 U 11/23 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des BSG.

Ihre Ansprechpartner und weitere Informationen

Kontakte International

Presse

Geschäftszahlen

Allgemeine Anfragen