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01.10.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Influencer kann nicht in Deutschland klagen
Influencer müssen sich bei Konflikten über Kontosperrungen regelmäßig an die Gerichte am Sitz des Plattformbetreibers halten. Der Deliktsgerichtsstand, also der Ort, wo die vermeintliche rechtswidrige und schuldhafte Handlung passiert sein soll, ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg nicht maßgeblich. Denn es geht um vertragliche Ansprüche. Daher ist der vereinbarte Gerichtsstand, in diesem Fall Irland, maßgeblich (Az.: 3 W 1224/25 Kart).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg.