ARAG Recht schnell

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Heimliche Überwachung eines Mieters erlaubt?
Wer heimlich einen Mieter mit einer verdeckten Kamera im Treppenhaus vor der Wohnungstür ausspioniert, um herauszufinden, ob dieser seine Wohnung unerlaubt untervermietet, hat vor Gericht schlechte Karten: Die Aufnahmen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof nicht verwertet werden (Az.: VI ZR 1370/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

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