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22.10.2025

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

 

Flug verpasst? Versicherung zahlt nicht
Verpasst ein Fluggast nach Vollsperrung einer Straße seinen Flug, ohne ein angemessenes Sicherheitspolster eingerechnet zu haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus einer Reiserücktrittsversicherung. Laut ARAG Experten führte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ferner aus, dass bei der Anreise zum Flughafen sowohl für Verzögerungen bei den Kontrollen als auch infolge der allgemeinen Risiken des Straßenverkehrs grundsätzlich ein Sicherheitspolster einzurechnen sei (Az.: 3 U 81/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG F. a. M..