03.12.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Flecken auf der Jacke
Beim Abholen eine Jacke aus der Reinigung stellte der Besitzer Flecken fest und verlangte von der Reinigung die Erstattung des Kaufpreises von 1.200 Euro. Jedoch ohne Erfolg. Nach Auskunft der ARAG Experten konnte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht München eine fehlerhafte Behandlung der Jacke durch die Textilreinigung ausgeschlossen werden. Diese habe sich an die Vorgaben des Herstellers gehalten (Az.: 172 C 17342/22).
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