22.10.2025
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
Finger weg von der E-Zigarette am Steuer
Wer am Steuer die Stärke seiner E-Zigarette über das Touchdisplay ändert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, wonach auch eine E-Zigarette als elektronisches Gerät mit Berührungsbildschirm gelte und daher nicht während der Fahrt benutzt werden dürfe (Az.: III-1 RBs 201/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.