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Fehlende Rufnummer schadet nicht
Wenn ein Autohändler in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Auch im Lichte des Unionsrechts bestünden laut BGH keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit der Belehrung (Az.: VIII ZR 143/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

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