01.10.2025
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
Fehlalarm durch Smartphone
Ein Mann hatte unter dem Einfluss starker Schmerzmedikamente sein Mobiltelefon auf dem Autodach vergessen. Auf einer Bundesstraße fiel es während der Fahrt herunter. Die eingebaute Sturzerkennung des Geräts stellte daraufhin selbstständig eine Verbindung zur Einsatzleitstelle her. Als keine Verbindung zustande kam, alarmierte der Landkreis zwei Ortsfeuerwehren unter dem Leitstellenstichwort "eingeklemmt Pkw". 21 Einsatzkräfte rückten daraufhin mit vier Fahrzeugen aus, fanden am Straßenrand aber nur das Telefon. Nun ging es um die Kosten des Einsatzes. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen, welches entschied, dass der Inhaber des Mobiltelefons dafür zahlen muss. Allerdings nicht den vollen Betrag, da nicht alle entsandten Fahrzeuge objektiv erforderlich waren (Az.: 3 B 674/25).
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