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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Drucker ist kein Maler
Wer einen vollautomatischen Wanddrucker professionell einsetzen will, braucht dafür keine Zulassung der Handwerkskammer. Die Nutzung des Druckers bedeutet laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht, dass man den handwerklichen Betrieb eines Malers und Lackierers führt (Az.: VG 4 L 847/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin.

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