ARAG Recht schnell
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Drohne darf nicht eingesetzt werden
Eine Stadt darf mit Kameras bestückte Drohnen nicht über Wohngrundstücke fliegen lassen, um für eine Beitragserhebung relevante Tatsachen – in diesem Fall die Geschossflächen von Wohnhäusern – zu ermitteln. Der Befliegung stehe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner entgegen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 CE 23.2267).
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