ARAG Recht schnell

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Drohne darf nicht eingesetzt werden
Eine Stadt darf mit Kameras bestückte Drohnen nicht über Wohngrundstücke fliegen lassen, um für eine Beitragserhebung relevante Tatsachen – in diesem Fall die Geschossflächen von Wohnhäusern – zu ermitteln. Der Befliegung stehe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner entgegen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 CE 23.2267).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BayVGH.

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