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18.06.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Blumenkästen nur an der Innenseite des Balkons
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. In dem konkreten Einzelfall war entscheidend, dass die WEG den Beschluss gefasst hatte, um Verschmutzungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern (Az.: 1293 C 12154/24 WEG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.