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03.09.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Besserer Schulweg kein Grund für die Wunschschule
Die Zuweisung an eine andere als die zuständige Grundschule ist z. B. in Rheinland-Pfalz nur aus wichtigem Grund möglich. Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" reicht dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht (Az.: 2 B 10990/25.OVG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Koblenz.