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Beleidigung als Kündigungsgrund
Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welche besagt, dass die rassistische Beleidigung eines Vermieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, da dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten sei (Az.: 465 C 781/25). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats mit der Berufung angefochten werden.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover.

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