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ARAG Recht schnell
13.03.2024
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Begründung der Kündigung auch bei Befristung
Auch ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe einer ordentlichen Kündigung zu informieren, wenn dies bei Dauerbeschäftigten vorgesehen ist. Unterbleibe dies, könne – ungeachtet der diskriminierenden Wirkung – das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt sein, entschied laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (Az.: C-715/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des EuGH.